AGB von Naola
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierter Bestandteil des Auftragsverhältnisses zwischen der Vertragspartnerin von Naola (nachfolgend: Kunde/Kundin) und Naola.
Sofern keine speziellen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die hier genannten Bestimmungen für sämtliche von Naola angebotenen Dienstleistungen und Produkte.
Änderungen und Ergänzungen zu vertraglichen Vereinbarungen sowie zu den vorliegenden AGB bedürfen der schriftlichen Form. Die AGB des Kunden / der Kundin werden nur dann Bestandteil, wenn Naola dem schriftlich zugestimmt hat.
Falls für ein Angebot von Naola andere Vereinbarungen als die AGB gelten sollen, so wird dies im Angebot kommuniziert.
2. Vertragsabschluss und Vertragsdauer
Mit Akzeptieren der Offerte durch den Kunden / die Kundin gilt der Auftrag als erteilt.
Verletzt der Kunde / die Kundin die Vereinbarung des Auftrags trotz Abmahnung, kann Naola den Auftrag frist- und entschädigungslos auflösen; dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde / die Kundin die Zahlungsbedingungen nicht vertragsgemäss einhält.
Wird der erteilte Auftrag durch den Kunden reduziert oder annulliert, hat Naola Anspruch auf das Honorar gemäss Ziffer 5 (pro rata temporis). Darüber hinaus hat der Kunde / die Kundin von Naola bei Rücktritt für folgende Leistungen aufzukommen:
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Mindestens 25% des vereinbarten Projektvolumens.
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Unkosten und Vorleistungen gegenüber Dritten.
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Wiedergutmachung für alle sich aus der Reduktion, resp. Annullation ergebenden Schäden.
Zudem darf Naola die geleistete Arbeit bei Annullation anderweitig verwenden.
2a. Laufzeit und Kündigung laufender Kampagnenbetreuung
Für laufende Kampagnenbetreuungen (Retainer) gilt, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von drei Monaten. Danach ist das Auftragsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende kündbar. Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden / die Kundin innerhalb der Mindestlaufzeit gilt Ziffer 2 (Annullation) entsprechend.
3. Rechte und Pflichten des Kunden / der Kundin
Der Kunde / die Kundin ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, damit Naola die vertragliche Leistung durchführen kann. Dazu gehören insbesondere Informationen und personelle Ressourcen.
Kommt der Kunde / die Kundin seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Naola von der Leistungspflicht befreit. Leistet Naola dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.
Der Kunde / die Kundin ist verpflichtet, alle Leistungen von Naola unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt Naola auf Anforderung des Kunden / der Kundin die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler ausserhalb des Verantwortungsbereiches von Naola vorliegen, kann Naola den Aufwand in Rechnung stellen.
Von allen an Naola übergebenen Daten hat der Kunde / die Kundin vor der Übergabe an Naola Sicherheitskopien anzufertigen.
Der Kunde / die Kundin darf seine / ihre Rechte und Pflichten aus dem Auftrag mit Naola nur mit vorgängiger Genehmigung von Naola an Dritte übertragen.
3a. Zugang zu Werbekonten
Der Kunde / die Kundin ist verpflichtet, Naola rechtzeitig und vollständig Zugang zu den relevanten Werbekonten (z. B. Google Ads, Meta Business Manager, Google Analytics) zu gewähren. Bei fehlendem oder eingeschränktem Zugang ist Naola von der Leistungspflicht befreit; bereits erbrachte Leistungen werden pro rata temporis in Rechnung gestellt.
Bei Entzug des Kontozugangs vor Abschluss des Auftrags gilt Ziffer 2 (Annullation) entsprechend.
4. Rechte und Pflichten von Naola
Naola verpflichtet sich, den ihr übertragenen Auftrag sorgfältig, gewissenhaft, termingerecht und verantwortungsbewusst zu erledigen. Es gelten für die geschuldete Sorgfalt die Regeln des Auftrages gemäss Art. 394 ff. Obligationenrecht (OR).
Naola verpflichtet sich, die ihr anvertrauten oder die für den Kunden / die Kundin erarbeiteten Informationen vertraulich zu behandeln.
Naola ist berechtigt, nach Auftragserteilung durch den Kunden / die Kundin dieses Auftragsverhältnis nach aussen zu kommunizieren. Darin eingeschlossen sind z. B. Pressemitteilungen, Nennung der Referenzen auf Internetseiten (inkl. Social Media), Broschüren und anderen Printmaterialien sowie auf Messen.
Im Falle einer Pressemitteilung unterbreitet Naola dem Kunden / der Kundin diese vorgängig zur Kontrolle. Jegliche Werbung und öffentliche Kommunikation muss dem Wahrheits- und Klarheitsgebot entsprechen.
Naola kann abgeschlossene Projekte bei Branchen-Wettbewerben (Awards) einreichen.
Naola kann Dienstleistungen auch durch Dritte wahrnehmen lassen.
Naola kann ähnliche oder gleiche Inhalte oder Kampagnen verschiedener Kunden / Kundinnen entsprechend betreuen. Naola wird dabei nicht den Interessen eines Kunden / einer Kundin Vorrang vor den Interessen eines anderen Kunden geben.
Der Kunde / die Kundin erhält, sofern nicht anders vereinbart, keine Exklusivität für im Rahmen der Zusammenarbeit erstellte Inhalte oder Konzepte. Es gilt des Weiteren keine Branchen- oder Gebietsexklusivität (geografisch).
Erkennt Naola, dass vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht realisierbar sind oder nicht zum vertraglichen Erfolg führen, teilt dies Naola dem Kunden / der Kundin schriftlich mit. Naola wird spätestens eine Woche nach Mitteilung der Änderungsnotwendigkeit Realisierungsalternativen, einschliesslich der Auswirkungen auf das Gesamtvorhaben, schriftlich mitteilen.
Naola prüft nicht, ob die gelieferten oder erstellten Inhalte Rechte Dritter verletzen. Der Kunde / die Kundin ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
Naola behält sich vor, Begriffe im Bereich SEO abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Netiquette verstossen. Naola führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Kunden / der Kundin gehosteten Inhalte durch.
Der Kunde / die Kundin stellt Naola hiermit von allen Ansprüchen Dritter, die dadurch entstehen, dass der Kunde / die Kundin Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.
4a. Werbebudgets und Drittplattformen
Werbebudgets, die im Rahmen von Paid-Ads-Dienstleistungen auf Plattformen Dritter (z. B. Google Ads, Meta Ads) eingesetzt werden, werden direkt vom Kunden / von der Kundin gebucht und liegen in dessen / deren alleiniger Verantwortung. Naola verwaltet diese Budgets im Auftrag des Kunden / der Kundin, haftet jedoch nicht für Verluste, die durch Plattformentscheidungen, Algorithmusänderungen, Kontosperrungen oder technische Störungen der jeweiligen Plattform entstehen.
Änderungen der Plattformbedingungen durch Dritte (z. B. Google, Meta), die eine Anpassung der vereinbarten Leistungen erfordern, berechtigen Naola zur entsprechenden Anpassung des Aufwands, ohne dass dies als Vertragsverletzung gilt. Der Mehraufwand wird dem Kunden / der Kundin kommuniziert und separat verrechnet.
4b. Datenschutz und Tracking
Die Verantwortung für die datenschutzkonforme Einbindung von Tracking-Technologien (z. B. Google Ads Conversion-Tracking, Meta Pixel, Google Tag Manager) sowie für die Einhaltung des anwendbaren Datenschutzrechts (insbesondere DSG/DSGVO) liegt beim Kunden / bei der Kundin.
Naola implementiert Tracking-Lösungen gemäss den Vorgaben des Kunden / der Kundin und übernimmt keine Haftung für Datenschutzverstösse, die aus unzureichenden Einwilligungslösungen (z. B. Cookie-Banner) oder fehlenden Datenschutzhinweisen auf der Website des Kunden / der Kundin resultieren.
5. Honorar
Alle angegebenen Preise verstehen sich jeweils in Schweizer Franken exklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer (MWST).
Sind keine Pauschalbeträge vereinbart worden, so richtet sich das Honorar von Naola nach dem effektiven Zeitaufwand und ist mit dem definierten Stundensatz von Naola zu entschädigen.
Wurde kein Pauschalbetrag vereinbart, sind Abweichungen von 10% des offerierten Betrags vorbehalten. Naola warnt frühzeitig vor einer Überschreitung der Offerte von mehr als 10%, falls diese absehbar ist.
Notwendiger Mehraufwand aufgrund geänderter Vorgaben oder zu spät gelieferter Daten des Kunden / der Kundin wird diesem / dieser durch Naola so schnell wie möglich bekannt gegeben und auf Wunsch des Kunden / der Kundin gesondert ausgewiesen.
6. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und ist innert 10 Tagen ohne Abzüge zu begleichen.
Zahlungen haben per Überweisung auf ein von Naola anzugebendes Konto in der Schweiz zu erfolgen. Es werden keine Zahlungen mit Schecks oder Wechseln akzeptiert.
Verzugszins kann verrechnet werden, alsbald der Kunde / die Kundin eine schriftliche Mahnung, auch auf elektronischem Wege (E-Mail), erhalten hat.
Die Höhe des Verzugszinssatzes beträgt 5% p.a. des ausstehenden Betrages.
Werden offene Rechnungen weder innerhalb der Zahlungsfrist noch nach Mahnung beglichen, ist Naola berechtigt, die Arbeit sofort einzustellen und alle laufenden Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zu sistieren. Bereits erbrachte Leistungen bleiben in jedem Fall geschuldet und sind vollumfänglich zu vergüten. Naola haftet nicht für allfällige Schäden, die dem Kunden / der Kundin durch die Einstellung der Arbeit entstehen.
7. Garantie & Haftung
Naola verpflichtet sich zur sorgfältigen Erbringung der vertraglichen Leistungen.
Die Zusage auf Indexierung bei einem Suchdienst, die Garantie auf ein bestimmtes Traffic-Volumen oder Rankingpositionen in den Ergebnisseiten von Suchmaschinen wird dabei von Naola ausdrücklich nicht gewährt.
Die Zusage auf bestimmte Werbeergebnisse wie Klickzahlen, Conversion-Rates, Cost-per-Click, Return on Ad Spend (ROAS) oder Umsatzziele wird von Naola ausdrücklich nicht gewährt. Paid-Ads-Kampagnen unterliegen marktbedingten Schwankungen, Plattform-Algorithmen und dem Wettbewerbsumfeld, auf die Naola keinen Einfluss hat.
Naola haftet nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit. Die Haftung durch Naola ist für indirekte Schäden und Folgeschäden (insbesondere entgangene Gewinne) sowie für Leistungen von beigezogenen Dritten ausgeschlossen. Bei Verschulden beigezogener Dritter werden die Gewährleistungsansprüche von Naola gegenüber diesen an den Kunden / die Kundin abgetreten.
Naola ist nicht haftbar bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden / der Kundin oder bei Unterbrechung oder sonstiger Unmöglichkeit der Erfüllung ihrer Vertragspflichten, sofern Naola kein Verschulden trifft.
Der Kunde / die Kundin haftet für Vertragsverletzungen von seiner / ihrer Seite, wenn er / sie nicht beweisen kann, dass ihn / sie kein Verschulden trifft.
Kann eine der Parteien trotz aller Sorgfalt aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt wie Naturereignissen, kriegerischen Ereignissen, Streik oder unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen, werden die Vertragserfüllung oder der Termin der Vertragserfüllung dem eintretenden Ereignis entsprechend hinausgeschoben.
Wird ein versteckter Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Entdeckung Naola angezeigt, entfallen die Gewährleistungsansprüche.
8. Übrige Bestimmungen
Gerichtsstand ist Uster ZH.
Teilungültigkeit: Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser vorstehenden Bedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die ungültige oder unwirksame Bedingung ist vielmehr dann in einer Weise zu ergänzen oder durch eine entsprechende Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahekommt.
Anwendbares Recht: Für das Auftragsverhältnis zwischen Naola und dem Kunden / der Kundin ist einzig Schweizerisches Recht anwendbar. Soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die speziellen Vereinbarungen in der Auftragserteilung nichts Abweichendes regeln, so gelten die Bestimmungen des Schweizerischen OR. Es sind die Bestimmungen des einfachen Auftrags gemäss Art. 394 ff. OR anwendbar.
Stand: Februar 2026
